Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der PropertyPix GmbH
Stand: 01.07.2026
I. Allgemeines – Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der PropertyPix GmbH, Groß-Berliner Damm 41, 12487 Berlin, nachfolgend „PropertyPix“ genannt, gegenüber ihren Kunden.
PropertyPix erbringt Dienstleistungen im Bereich Immobilienvermarktung, Fotografie und digitaler Visualisierung. Hierzu zählen insbesondere Immobilienfotografie, 360°-Rundgänge, Grundrisse, Drohnenaufnahmen, Virtual Staging, virtuelle Entrümpelung, Bildbearbeitung, Hosting digitaler Rundgänge sowie damit zusammenhängende Beratungs- und Serviceleistungen.
Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher sind natürliche Personen, die den Vertrag zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, PropertyPix stimmt deren Geltung ausdrücklich in Textform zu.
Individuelle Vereinbarungen zwischen PropertyPix und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
II. Angebote, Vertragsschluss und Leistungsumfang
Angebote von PropertyPix sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot von PropertyPix annimmt oder PropertyPix mit Zustimmung des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung.
Das Standardpaket von PropertyPix umfasst, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde:
Immobilienfotos
360°-Rundgang
Grundriss
Weitere Leistungen, insbesondere Drohnenaufnahmen, Virtual Staging, virtuelle Entrümpelung, zusätzliche Bildbearbeitungen, möblierte Grundrisse, besondere Visualisierungen oder zusätzliche Korrekturen, sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
PropertyPix schuldet keine Maklerleistung, keine Vermittlung von Miet- oder Kaufinteressenten, keine Bonitätsprüfung, keine rechtliche Prüfung von Inseraten und keine Garantie für eine erfolgreiche Vermietung oder Veräußerung der Immobilie.
Angaben zu Bearbeitungs-, Liefer- oder Fertigstellungszeiten sind unverbindlich, sofern kein ausdrücklicher Fixtermin vereinbart wurde.
III. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass PropertyPix zum vereinbarten Termin Zugang zur Immobilie erhält und die Immobilie in einem für die Leistungserbringung geeigneten Zustand ist.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, erforderliche Zustimmungen, Zutrittsrechte und Nutzungsberechtigungen einzuholen, insbesondere von Eigentümern, Mietern, Bewohnern, Hausverwaltungen oder sonstigen berechtigten Dritten.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, persönliche Gegenstände, vertrauliche Unterlagen, Fotos, Namensschilder, sensible Daten sowie sonstige nicht zu veröffentlichende Inhalte vor dem Termin zu entfernen oder PropertyPix rechtzeitig darauf hinzuweisen.
Bei bewohnten Immobilien hat der Kunde sicherzustellen, dass Bewohner oder sonstige betroffene Personen mit der Anfertigung der Aufnahmen und der Verarbeitung der hierfür erforderlichen Daten einverstanden sind, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
Der Kunde stellt PropertyPix alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Hierzu können insbesondere Objektadresse, Zugangsdaten, Ansprechpartner, Grundrisse, vorhandene Pläne, Besonderheiten des Objekts und gewünschte Vermarktungsschwerpunkte gehören.
Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Termine, die dadurch entstehen, dass der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, können gesondert berechnet werden, sofern PropertyPix den Kunden hierauf zuvor hingewiesen hat oder der Mehraufwand offensichtlich ist.
IV. Termine, Absagen und Durchführung vor Ort
Termine werden individuell vereinbart. PropertyPix bemüht sich um pünktliche Durchführung, kann Verzögerungen jedoch nicht vollständig ausschließen.
Muss ein Termin verschoben werden, informieren sich die Parteien unverzüglich gegenseitig.
PropertyPix berechnet keine pauschale Ausfallgebühr.
Bereits konkret entstandene Fremdkosten, z. B. für Genehmigungen, externe Dienstleister oder individuell beauftragte Zusatzleistungen, können dem Kunden berechnet werden, wenn der Kunde den Ausfall oder die Verschiebung zu vertreten hat.
Innerhalb Berlins fallen keine gesonderten Anfahrtskosten an, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Termine außerhalb Berlins, insbesondere in Brandenburg oder im übrigen Bundesgebiet, erfolgen nach individueller Absprache und Angebot.
V. Drohnenaufnahmen
Drohnenaufnahmen werden nur erbracht, wenn sie im konkreten Einzelfall vereinbart wurden.
Die Durchführung von Drohnenaufnahmen steht unter dem Vorbehalt der tatsächlichen und rechtlichen Zulässigkeit vor Ort. Sie kann insbesondere von Wetterbedingungen, örtlichen Gegebenheiten, Flugverbotszonen, Genehmigungen, Sicherheitsaspekten, Datenschutz- und Persönlichkeitsrechten sowie sonstigen rechtlichen Vorgaben abhängen.
Ist eine Drohnenaufnahme aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich oder nicht zumutbar, informiert PropertyPix den Kunden und bietet nach Möglichkeit eine alternative Lösung an.
Ein Anspruch auf Durchführung einer Drohnenaufnahme besteht nur, soweit diese regional und rechtlich zulässig sowie praktisch durchführbar ist.
VI. Preise, Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist PropertyPix berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von PropertyPix anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
VII. Lieferung, Abnahme und Korrekturen
Die Lieferung der Arbeitsergebnisse erfolgt grundsätzlich digital, z. B. per Download-Link, Online-Galerie, Dateiübertragung oder Einbindung eines digitalen Rundgangs.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Arbeitsergebnisse unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel oder Änderungswünsche innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung in Textform mitzuteilen.
Eine Korrekturschleife ist, sofern nicht anders vereinbart, im vereinbarten Preis enthalten.
Eine Korrekturschleife umfasst angemessene Anpassungen an bereits gelieferten Arbeitsergebnissen, z. B. kleinere Bildkorrekturen, Austausch einzelner Ansichten, Anpassungen bei virtuellen Visualisierungen oder kleinere Korrekturen an Grundrissen.
Nicht von der inkludierten Korrekturschleife umfasst sind neue Motivwünsche, neue Perspektiven, umfangreiche Konzeptänderungen, zusätzliche Räume, nachträglich gewünschte Leistungsbestandteile oder Änderungen, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen. Solche Leistungen können gesondert angeboten und berechnet werden.
Erfolgt innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung keine Mängelanzeige oder Änderungsanforderung, gelten die Arbeitsergebnisse als abgenommen, soweit der Kunde Unternehmer ist. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
VIII. Virtual Staging, virtuelle Entrümpelung und Visualisierungen
Virtual Staging, virtuelle Entrümpelung und vergleichbare Bearbeitungen stellen digitale Visualisierungen dar. Sie dienen der besseren Vermarktung und Veranschaulichung von Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, solche Visualisierungen bei Veröffentlichung zutreffend zu kennzeichnen, sofern dies rechtlich, durch Plattformbedingungen oder zur Vermeidung einer Irreführung erforderlich ist.
PropertyPix übernimmt keine Gewähr dafür, dass virtuell gestagte oder bearbeitete Darstellungen in allen Details dem tatsächlichen Zustand der Immobilie entsprechen. Maßgeblich für den tatsächlichen Zustand der Immobilie ist ausschließlich die reale Beschaffenheit vor Ort.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass durch die Verwendung der bearbeiteten Bilder keine irreführenden Angaben gegenüber Interessenten, Käufern, Mietern oder sonstigen Dritten gemacht werden.
IX. Hosting, Reaktivierung und Speicherung
Soweit ein Hosting digitaler Rundgänge oder vergleichbarer Inhalte vereinbart ist, erfolgt das Hosting für den im Angebot genannten Zeitraum. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt der Hostingzeitraum zwölf Monate ab erstmaliger Bereitstellung.
Nach Ablauf des vereinbarten Hostingzeitraums ist PropertyPix berechtigt, den digitalen Rundgang oder sonstige gehostete Inhalte zu deaktivieren.
Eine Verlängerung oder Reaktivierung nach Ablauf des Hostingzeitraums ist nach gesonderter Vereinbarung möglich. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Reaktivierungsgebühr 100,00 € netto.
PropertyPix speichert erstellte Dateien grundsätzlich ohne feste Befristung, soweit dies technisch und wirtschaftlich möglich ist. Eine dauerhafte Archivierung oder jederzeitige Wiederherstellbarkeit wird jedoch nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Kunde ist verpflichtet, ihm bereitgestellte Dateien eigenständig zu sichern.
X. Nutzungsrechte und Urheberrechte
Sämtliche Urheberrechte und Leistungsschutzrechte an den von PropertyPix erstellten Fotos, Videos, Grundrissen, Rundgängen, Visualisierungen, Dateien und sonstigen Arbeitsergebnissen verbleiben bei PropertyPix, soweit gesetzlich zulässig.
Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den gelieferten Arbeitsergebnissen für Zwecke der Immobilienvermarktung.
Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Nutzung in Immobilienportalen, Exposés, auf Websites, in sozialen Medien, in Präsentationen sowie in Print- und Onlinewerbung im Zusammenhang mit der jeweiligen Immobilie.
Eine Weitergabe an mit der Vermarktung beauftragte Dritte, z. B. Makler, Hausverwaltungen oder Eigentümer, ist zulässig, soweit diese die Arbeitsergebnisse ausschließlich für die Vermarktung der betreffenden Immobilie verwenden.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere der Weiterverkauf, die Lizenzierung an Dritte, die Nutzung für fremde Immobilien, die Bearbeitung durch Dritte oder die Verwendung außerhalb der Immobilienvermarktung, bedarf der vorherigen Zustimmung von PropertyPix in Textform.
Rohdaten, offene Projektdateien, unbearbeitete Aufnahmen oder sonstige Arbeitsdateien sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Eine Nutzung der Arbeitsergebnisse durch PropertyPix zu Referenzzwecken, z. B. auf der eigenen Website, in sozialen Medien, in Präsentationen oder gegenüber potenziellen Kunden, erfolgt nur nach vorheriger Absprache mit dem Kunden.
XI. Rechte Dritter und Freistellung
Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, PropertyPix mit der Erstellung und Bearbeitung der Arbeitsergebnisse zu beauftragen und die hierfür erforderlichen Unterlagen, Pläne, Fotos, Logos, Marken, Texte und sonstigen Inhalte bereitzustellen.
Der Kunde stellt PropertyPix von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte, Informationen oder Anweisungen Rechte Dritter verletzen oder dass erforderliche Zustimmungen nicht eingeholt wurden.
Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten, Datenschutzrechten, Eigentumsrechten oder Besitzrechten.
XII. Gewährleistung
PropertyPix erbringt die vereinbarten Leistungen mit branchenüblicher Sorgfalt.
Geringfügige Abweichungen in Farbe, Perspektive, Helligkeit, Darstellung, Bildwirkung, Möblierung, Maßstab oder Layout stellen keinen Mangel dar, soweit sie technisch, gestalterisch oder objektbedingt sind und die vereinbarte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen.
Bei berechtigten Mängeln ist PropertyPix zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Der Kunde hat PropertyPix hierfür eine angemessene Frist einzuräumen.
Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie unzumutbar, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Keine Gewähr wird übernommen für Mängel, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, ungeeigneten Ausgangsdaten, nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder Dritte, Plattformänderungen, fehlenden Zugriffsrechten oder Umständen beruhen, die PropertyPix nicht zu vertreten hat.
XIII. Haftung
PropertyPix haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PropertyPix nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
PropertyPix haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Vermietungs- oder Verkaufserfolge, mittelbare Schäden oder Folgeschäden, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
PropertyPix haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden, insbesondere nicht für die Einhaltung von Kennzeichnungspflichten, Plattformbedingungen, mietrechtlichen, maklerrechtlichen, datenschutzrechtlichen oder verbraucherschutzrechtlichen Vorgaben durch den Kunden.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von PropertyPix.
XIV. Datenschutz
PropertyPix verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Soweit PropertyPix im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet und hierfür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung erforderlich ist, werden die Parteien eine entsprechende Vereinbarung abschließen.
Der Kunde stellt sicher, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen personenbezogenen Daten rechtmäßig an PropertyPix übermittelt werden dürfen.
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von PropertyPix.
XV. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrages verwendet werden.
Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, ohne Pflichtverletzung öffentlich bekannt werden, bereits rechtmäßig bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages bestehen.
XVI. Widerrufsrecht bei Verbrauchern
Ist der Kunde Verbraucher und wird der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, kann dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
Über das Bestehen, die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung eines etwaigen Widerrufsrechts wird der Kunde gesondert informiert.
Wünscht der Verbraucher ausdrücklich, dass PropertyPix bereits vor Ablauf einer Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann PropertyPix den Beginn der Leistung von einer entsprechenden ausdrücklichen Zustimmung des Verbrauchers abhängig machen.
Das Widerrufsrecht kann nach den gesetzlichen Vorschriften erlöschen, wenn PropertyPix die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass PropertyPix vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
Diese AGB ersetzen keine gesonderte gesetzliche Widerrufsbelehrung, sofern eine solche im Einzelfall erforderlich ist.
XVII. Streitbeilegung
PropertyPix ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Die Parteien sind bemüht, etwaige Meinungsverschiedenheiten zunächst einvernehmlich zu klären.
XVIII. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von PropertyPix.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.